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   OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14   

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https://dejure.org/2016,5436
OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14 (https://dejure.org/2016,5436)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.2016 - 4 LB 46/14 (https://dejure.org/2016,5436)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 4 LB 46/14 (https://dejure.org/2016,5436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 1 TierSchG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 TierSchNutztV, § 4 Abs 1 S 1 Nr 4 TierSchNutztV, § 249 Abs 1 VwG SH
    Inanspruchnahme für Kosten von Tierschutzmaßnahmen seitens eines Kreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für Tierschutzmaßnahmen gegenüber dem Sicherungseigentümer der Tiere; Maßgeblichkeit eines tatsächlichen Obhutsverhältnisses der Rinder für die Haltereigenschaft und Betreuereigenschaft; Pflicht des Halters zur Beseitigung tierschutzwidriger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten für Tierschutzmaßnahmen gegenüber dem Sicherungseigentümer der Tiere; Maßgeblichkeit eines tatsächlichen Obhutsverhältnisses der Rinder für die Haltereigenschaft und Betreuereigenschaft; Pflicht des Halters zur Beseitigung tierschutzwidriger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Selbst bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen für die Verwertung durch den Sicherungsnehmer ist dieser nicht berechtigt, in anderer als der vereinbarten Weise in den Geschäftsbetrieb des Sicherungsgebers einzugreifen (BGH, Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 156/05 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Maßgeblich ist vielmehr ein tatsächliches Obhutsverhältnis (VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 25 CS 06.2206 -, juris Rn. 4; ähnlich VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 6; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 7; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O. § 2 Rn. 4; Metzger, a.a.O. § 2 Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Maßgeblich ist vielmehr ein tatsächliches Obhutsverhältnis (VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 25 CS 06.2206 -, juris Rn. 4; ähnlich VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 6; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 7; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O. § 2 Rn. 4; Metzger, a.a.O. § 2 Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 24.11.1997 - Bf III 35/97

    Gebührenpflicht; Fehlalarm; Überfallmeldeanlage; Einbruchmeldeanlage; Gefahr für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Diese Voraussetzung ist bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die - wie hier - in erster Linie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, nicht erfüllt (Fischer, in: Foerster/Friedersen/Rohde, LVwG, Stand 1993, § 249 Anm. 3; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 24. November 1997 - Bf III 35/97 -, juris Rn. 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 23/04

    Schiffshavarie, Abwracken, Ölbeseitigung, Kostentragung, Androhung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Die Rechtmäßigkeit des sofortigen Vollzugs gemäß § 230 LVwG setzt insofern die Rechtmäßigkeit der (hypothetischen) Grundverfügung voraus (Senat, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 23/04 -, juris Rn. 88).
  • BGH, 11.07.1989 - X ZR 95/88

    Pflicht des Besitzers von Tierkörpern zur Zahlung eines Beseitigungsentgelts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Besitzer in diesem Sinne ist nur, wer auch die tatsächliche Herrschaft über die zu beseitigenden Tiere besitzt (vgl. zum Tierkörperbeseitigungsgesetz BGH, Urteil vom 11. Juli 1989 -X ZR 95/88 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.06.2006 - 25 ZB 05.1507
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    § 2 TierSchG normiert grundsätzlich abschließend die Pflicht zur Beseitigung tierschutzwidriger Verhältnisse, indem es auf die tatsächliche oder rechtliche Übernahme der Verantwortung für das Tier abstellt (vgl. VGH München, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 25 ZB 05.1507 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 25 CS 06.2206
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14
    Maßgeblich ist vielmehr ein tatsächliches Obhutsverhältnis (VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 25 CS 06.2206 -, juris Rn. 4; ähnlich VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 6; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 7; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O. § 2 Rn. 4; Metzger, a.a.O. § 2 Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2019 - 4 LB 42/17

    Fesselung unter Zwang und Zwangsbehandlung mit Medikamenten im Krankenhaus

    Die Rechtmäßigkeit des sofortigen Vollzugs gemäß § 230 LVwG setzt die Rechtmäßigkeit der (hypothetischen) Grundverfügung voraus (Senat, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 23/04 -, juris Rn. 88; Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18

    Abschleppkosten; Verwaltungsgebühr; Höhe der Verwaltungsgebühren für den Erlass

    Hier setzt die Rechtmäßigkeit des sofortigen Vollzugs im Wege der Ersatzvornahme auch die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Grundverfügung voraus (OVG Schleswig, Urt. v. 28.01.2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 29).
  • VG Bremen, 06.08.2018 - 5 V 1456/18

    Veräußerungsanordnung - 14 Hunde der Rasse Puli und 1 Hund der Rasse Komondor -

    Maßgeblich ist vielmehr ein tatsächliches Obhutsverhältnis (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 28.01.2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.032005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 20.04.2017 - 1 B 9/17

    Tierschutz; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die Anforderungen des § 2 TierSchG sind als dauerhafte Handlungspflichten des Tierhalters bzw. Tierbetreuers ausgestaltet, setzen in der Regel besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (vgl. § 2 Nr. 3 TierSchG) sowie Vorkehrungen zur verhaltensgerechten Unterbringung voraus und sind ihrer Art nach nicht auf einen anderen übertragbar, ohne dass dieser selbst damit faktisch die Stellung eines Tierhalters oder Tierbetreuers übernehmen müsste (OVG Schleswig, Urt. v. 28.01.2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 38).
  • VG Schleswig, 16.10.2020 - 1 B 110/20

    Tierschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die Anforderungen des § 2 TierSchG sind als dauerhafte Handlungspflichten des Tierhalters bzw. Tierbetreuers ausgestaltet, setzen in der Regel besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (vgl. § 2 Nr. 3 TierSchG) sowie Vorkehrungen zur verhaltensgerechten Unterbringung voraus und sind ihrer Art nach nicht auf einen anderen übertragbar, ohne dass dieser selbst damit faktisch die Stellung eines Tierhalters oder Tierbetreuers übernehmen müsste (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 38).
  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 1 B 66/19

    Rechtsmäßigkeit einer Anordnung betreffend die Haltung von Hunden

    Die Anforderungen des § 2 TierSchG sind als dauerhafte Handlungspflichten des Tierhalters bzw. Tierbetreuers ausgestaltet, setzen in der Regel besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (vgl. § 2 Nr. 3 TierSchG) sowie Vorkehrungen zur verhaltensgerechten Unterbringung voraus und sind ihrer Art nach nicht auf einen anderen übertragbar, ohne dass dieser selbst damit faktisch die Stellung eines Tierhalters oder Tierbetreuers übernehmen müsste (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Januar 2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 38).
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